Kostümverleih Berlin und Fotos im Kostüm
Gotenstr. 73 | 10829 Berlin | Telefon: 030 81828322 | E-Mail: info@kostuemverleih-berlin.de
Gotenstr. 73 | 10829 Berlin | Telefon: 030 81828322 | E-Mail: info@kostuemverleih-berlin.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Schnick Dee Kostümverleih, Inhaberin Suza Hildebrandt-Potthoff, Gotenstraße 73, 10829 Berlin – nachfolgend Vermieter genannt – und Mietern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt der Vermieter nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.
2. Vertragsschluss
a) Mit der Bestellung gibt der Mieterinteressent ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung ab. Der Mietvertrag bedarf der ausdrücklichen Annahme durch den Vermieter.
b) Im Mietzins enthalten sind die Kosten einer Anprobe für einen Zeitraum von 30 Minuten. Sofern eine Anprobe länger dauert, ist die darüber hinausgehende Zeit zusätzlich zu vergüten.
c) Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt oder Lager des Vermieters. Kosten für den Versand und Verpackung sind vom Mieter zu tragen.
d) Der Mieter trägt die Gefahr der Versendung des Mietgegenstandes.
e) Wird eine Änderung an den angemieteten Gegenständen vereinbart, so gehen die Änderungskosten zu Lasten des Mieters, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Der Mieter darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters keine eigenmächtigen Änderungen an den Mietgegenständen vornehmen.
f) Die Mietgegenstände bleiben im Eigentum des Vermieters.
3. Mietzeit
a) Der Mietzeitraum beträgt regelmässig 3 Tage.
b) Die Mietgegenstände sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, mit Ablauf der Mietzeit zurückzugeben. Für den Fall der verspäteten Rückgabe verlängert sich die Mietzeit um weitere 3 Tage. Der Mieter hat in diesem Fall den vollständigen Mietzins für den zusätzlichen Mietzeitraum zu leisten.
4. Zahlungsbedingungen
a) Der Mietzins kann in 2 gleichen Teilen gezahlt werden. Der erste Teil des Mietzinses wird sofort bei Vertragsschluss fällig, der andere Teil bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter.
b) Die Zahlung erfolgt bar, über PayPal oder in Absprache auf Rechnung
5. Rücktritt, Kündigung
a) Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu. Der Mieter ist auch bei Nichtabholung der Mietgegenstände zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet.
b) Wird wiederkehrender Mietzins bei Vermietung auf Zeit vereinbart und ist der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigte.
6. Rechte, Pflichten des Mieters
a) Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Mietgegenstände anders als zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch zu nutzen. Der Mieter ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht berechtigt, die Mietgegenstände weiter zu vermieten.
b) Die Gegenstände sind in gutem, verwendbarem Zustand nach Gebrauch zurück zu liefern und insbesondere vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.#
c) Der Verlust von Mietsachen oder Einzelteilen der Mietgegenstände ist unverzüglich mitzuteilen. Im Falle von Diebstahl hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter nachzuweisen.
d) Verschlechterungen des Mietgegenstandes während des Mietzeitraumes hat der Mieter zu vertreten.
e) Der Mieter ist verpflichtet, Mängel an den Mietgegenständen bei Übergabe dem Vermieter anzuzeigen. Andernfalls sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
7. Schadensersatz
a) Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Mietgegenständen.
b) Bei Verlust der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, Schadensersatz in Höhe des dreifachen Mietzinses zu leisten.
c) Bei Beschädigungen, die über das normale Maß der Abnutzung hinausgehen, verpflichtet sich der Mieter die Kosten der Wiederherstellung in vollem Umfang zu tragen. Die Kosten der Wiederherstellung umfassen auch die Kosten des Mietausfalls für den Zeitraum der Reparatur.
d) Ist die Mietsache oder sind Einzelteile von ihr nach der Rückgabe unbrauchbar oder übersteigen die Wiederherstellungskosten den Wert der Neuanschaffung der Mietsache, steht dies dem Verlust der Mietsache gleich.
e) Dem Mieter ist es im Falle der Geltendmachung von pauschalen Schadensersatzansprüchen oder Rücktrittskosten gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Mieter nur zum Ersatz des geringeren Schadensbetrages verpflichtet. Der Mieter hat dabei zu beachten, dass eine Wiederbeschaffung von Originalen nur durch gleichwertige Originale erfolgen kann.
f) Der Mieter erwirbt durch die Leistung von Schadensersatz keinerlei Rechte an den Mietgegenständen. Ein Anspruch auf Übereignung von beschädigten Mietgegenständen besteht nicht.
8. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Der klassische Kostümverleih lädt zum Verkleiden ein und es können hochwertige Kostüme verschiedener Epochen und Themen ausgeliehen werden.
Ihr habt tolle Ideen? Super! Der Fundus ist Eure Bühne! Ihr könnt Shootings machen, Videos drehen und Eure privaten Events feiern. Natürlich nicht mit hundert Leuten, aber auch klein kann fein sein.
Wir haben nicht nur tolle Kostüme, sondern auch einen Fotostudiobereich und das nötige Equipment.
Weitere Infos